[23.07.2010] hier: Es besteht ein Anspruch auf Ausfüllung einer Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II (Blanko-ZB II) für importierte Gebrauchtfahrzeuge / Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2010 (Az: 7 A 11062/09)
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz zur Frage, ob ein Autohändler einen Anspruch auf Ausfüllung einer Blanko-ZB II für importierte Gebrauchtfahrzeuge hat, folgendes entschieden:
Die Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Abs.
weiter