hier: Bei einem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband können sich Arbeitnehmer durch einen nachträglichen Gewerkschaftseintritt alte Tarifbedingungen sichern / BAG-Urteil vom 06.07.2011 (Az: 4 AZR 424/09)
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Frage, wie ein Gewerkschaftseintritt eines Arbeitnehmers im Zeitraum der tarifvertraglichen Nachbindung des Arbeitgebers zu werten ist, sinngemäß folgendes entschieden:
Tritt ein Arbeitnehmer nach einem Verbandsaustritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband im Zeitraum der Nachbindung (§ 3 Abs.
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