Wird bei einer 3-Jahres-Garantie nicht hinreichend deutlich gemacht, dass sie zunächst nur für 12 Monate besteht und sich nur verlängert, wenn der Gebrauchtwagen-Käufer die in festgelegten Intervallen geforderten Inspektionsarbeiten durchführen lässt, ist sie unwirksam
Erneut hat sich ein Gericht, diesmal das LG Bonn als Berufungsinstanz, mit der Rechtmäßigkeit von Garantiebedingungen einer Gebrauchtwagengarantie befasst.
weiter