hier: Die Anwendung der 1 %-Regelung gilt nur für den Arbeitnehmer tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen / BFH-Urteil vom 21.04.2010 (Az: VI R 46/08)
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage, wann die 1 %-Regelung bei der Überlassung von Dienstwagen an einen Arbeitnehmer anzusetzen ist, folgendes entschieden:
Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat nutzt, nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
Der BFH hat festgestellt, dass § 8 Abs.
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