Es besteht kein Vollkaskoschutz bei nicht sichtbar am Fahrzeug angebrachten roten Kennzeichen / Urteil des OLG Koblenz vom 04.04.2011 (Az: 10 U 1258/10)
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz den Vollkaskoschutz im Schadensfall (Brand) verneint, weil bei einem nicht sichtbar angebrachten roten Kennzeichen das Fahrzeug nicht mit dem Kennzeichen i.S.v.
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