
ZDK und Überwachungsinstitutionen unterzeichnen Willensbekundung
Eine Willensbekundung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium bezüglich der Reform der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung haben Spitzenvertreter der deutschen Überwachungsinstitutionen und des ZDK am 9. Juli auf dem Nürburgring unterzeichnet. Anlässlich der Verabschiedung des langjährigen ZDK-Geschäftsführers Technik, Rudolf Schüssler, setzten Vertreter der Überwachungsinstitutionen sowie ZDK-Präsident Robert Rademacher, Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Koblitz für das Kfz-Gewerbe ihre Unterschriften unter das Papier, das die nächsten zehn Jahre bis 2020 gelten soll. Es setzt eine konzertierte Aktion dieser Partner zur Reform der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung vom 26. April 2001 fort, die vom Bundesverkehrsministerium begrüßt worden ist mit dem Ziel, gemeinsame Arbeitsaufgaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen abzustimmen. In der Willensbekundung halten die unterzeichnenden Überwachungsinstitutionen daran fest, dass die HU an Kraftfahrzeugen durch Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen in erster Linie in Kfz-Betrieben, die Prüfstützpunkte sind, oder durch die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer in Prüfstellen durchgeführt wird. Die grundsätzliche Trennung der Tätigkeitsbereiche „Prüfen“ durch die Überwachungsinstitutionen und „Reparieren“ durch die Kfz-Betriebe wird beibehalten. Laut der Willensbekundung ist es eine Hauptaufgabe der Partner, sowohl die HU als auch die AU sowie die SP für Nutzfahrzeuge an den aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik anzupassen. Dies betreffe sowohl die Nutzung der jeweiligen elektronischen Schnittstelle im Fahrzeug als auch der entsprechenden Testgeräte sowie die Festlegung und Nutzung von Prüfvorgaben. Gemeinsames Ziel von Überwachungsinstitutionen und ZDK muss es laut der Unterzeichner der Willensbekundung sein, die Qualität der technischen Fahrzeugüberwachung dauerhaft sicherzustellen.
Darüber hinaus befänden sich die Aktionspartner nach Angaben eines Sprechers gegenwärtig in Gesprächen, um unter anderem die Themen "Eindeutige Beschreibung und Definition von Prüfstellen und Prüfstützpunkten und damit eine Differenzierung unter Betrachtung der Werbung und Signalisation und der wirtschaftlichen Grundlage" sowie weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen zu klären.










