hier: Das BAG legt dem EuGH die Frage vor, ob dem abgelehnten Bewerber gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch zusteht / Beschluss des BAG vom 20.05.2010 (Az: 8 AZR 287/08 A)
In einem aktuellen Beschluss hat das BAG zur Frage, ob einem abgelehnten Bewerber gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch zusteht, beschlossen, dem EuGH sinngemäß die folgenden Fragen vorzulegen:
1. Sind die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien (Richtlinie 2006/54/EG, Richtlinie 2000/43/EG sowie Richtlinie 2000/78/EG) dahingehend auszulegen, dass einem Arbeit-nehmer - der darlegt, dass er die Voraussetzungen für eine von einem Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt - im Falle seiner Nichtberücksichtigung ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft eingeräumt werden muss, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat, und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?
2.
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