BGH hält Stellplatzmiete und Werbekostenpauschale in formularmäßigen Vermittlungsverträgen für den Verkauf von Kundenfahrzeugen überwiegend für unzulässig
Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen, so stellt sich bisweilen die Frage, ob der Händler in dem von ihm verwendeten Vermittlungsvertrag eine Klausel verwenden darf, die es ihm ermöglicht, dem Auftraggeber eine Pauschale für den Stellplatz und für aufgewendete Werbekosten zu berechnen.
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