hier: Mindestanforderungen an betrieblich bestellte Datenschutzbeauftragte
Beschäftigt ein Betrieb mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung oder mindestens 20 Personen mit der herkömmlichen manuellen Verarbeitung personenbezogener Daten, hat er einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, vgl.
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