hier: Ausgleichsanspruch (§ 89 b HGB analog)
EuGH entscheidet, dass der Händler seinen Ausgleichsanspruch nicht verliert, selbst wenn dessen schuldhaftes Verhalten nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte
Nachdem wir in der letzten Woche bereits über zwei BGH-Urteile zum Thema Ausgleichsanspruch unterrichtet hatten, informieren wir heute über das Ergebnis eines vom BGH an den EuGH gerichteten Vorabentscheidungsersuchens in einem weiteren Volvo-Verfahren (EuGH-Urteil vom 28.10.2010, Az.
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