Einbauer von Gasanlagen haften für eventuelle Folgeschäden am Fahrzeug
Der Einbauer einer Gasanlage ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er es versäumt hat, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas entgegenwirkt.
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