Für Wohnmobile wurde jetzt, durch die Änderung des Kfz-Steuergesetzes, eine eigenständige Fahrzeugkategorie mit besonderen Steuersätzen eingeführt. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Der Steuersatz richtet sich jetzt nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der jeweiligen Emissionsklasse. Damit alle Kfz-Betriebe kompetent Auskunft über die neue Wohnmobilbesteuerung geben können, stellt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe die neuen Steuersätze und Beispiele zur Ermittlung der Kfz-Steuer zum Download zur Verfügung.
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