hier: OLG Celle hält einen Streitwert von 5.000,-- Euro für angemessen, wenn ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auch auf § 5 Pkw-EnVKV gestützt wird
Wie uns aus vielen Rechtstreitigkeiten zwischen der DUH und betroffenen Automobilhändlern bekannt ist, wird in der Regel auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe dem Rechtsstreit ein Streitwert von 30.000,- Euro zugrunde gelegt.
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