
Umwelt
Am 02.12.2009 hatten wir im Intranet unter http://www.kfz-sachsen-anhalt.de/_st/pdf/3799.pdf bereits über das neue Batteriegesetz informiert, das am 01.12.2009 in Kraft getreten ist.
Nach diesem Gesetz muss der Kfz-Betrieb unter anderem den Verbraucher an der Verkaufsstelle über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe der alten Batterien hinweisen. Anliegend erhalten Sie einen entsprechenden Entwurf des Aushangs als Word-Datei.










