Am 1.10.2002 ist die GVO 1400/2002 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt darf jeder Betrieb zusätzliche Verkaufs- und Auslieferungsstellen in der EU ohne Zustimmung des Herstellers eröffnen. Die GVO 1400/2002 hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2010.
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