
Einheitliches Examen für alle Volkswagen-Automobilverkäufer
Bonn. Künftig werden alle Automobilverkäufer/innen der Volkswagen AG ein einheitliches Examen zur Erlangung des Titels „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ (GAV) absolvieren. Qualifizierung und Prüfung werden entsprechend dem so genannten „synchronisierten GAV-Verfahren“ durchgeführt.
Nach Angaben von Birgit Behrens, Geschäftsführerin der Abteilung Berufsbildung im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), fordere dieses Verfahren, dass alle geprüften Automobilverkäufer/innen unabhängig von ihrer Vorqualifizierung eine einheitliche Verkäuferprüfung durchlaufen. Unter anderem sei neu, dass auch die Juniorverkäufer/innen ihr Zertifikat als „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ frühestens 24 Monate nach ihrer Einstellung erwerben können. So müssten auch die Nachwuchskräfte erst ihre Verkaufserfolge nachweisen, um das Branchenzertifikat zu erhalten. Auch wenn sie deutlich mehr Trainingstage zu absolvieren hätten als ihre erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, so müssten die Leistungen der beiden Gruppen am Ende im Examen vergleichbar sein.
Mit der Zertifizierung ihres synchronisierten GAV-Verfahrens knüpft die Volkswagen AG an eine bereits über zehnjährige Tradition in der Prüfung von Automobilverkäufer/innen an. Schon 1998 absolvierte das Unternehmen eine erste Verfahrenszertifizierung im Bereich der Juniorverkäuferausbildung, die Auditierung der Seniorverkäufer wurde erstmals im Jahr 2000 bestätigt. Seit 1999 wurden in der Volkswagen AG bereits 1 953 Seniorverkäufer auditiert und 2 918 Juniorverkäufer geprüft. Die entsprechenden Programme wurden ständig optimiert und mehrfach erfolgreich zertifiziert.
Nach Angaben von ZDK-Geschäftsführerin Birgit Behrens sei das synchronisierte GAV-Verfahren zunehmend die Wahl der Hersteller und Importeure in der Gütegemeinschaft „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“. Dort sind 31 Hersteller und Importeure beziehungsweise 34 Marken vertreten und wenden einheitliche Prüf- und Zertifizierungsregeln an. Das neue Qualifizierungsverfahren fordere von den Mitgliedern der Gütegemeinschaft zwar erneut konzeptionelle und kommunikative Investitionen. Es überzeuge aber durch seine Vorteile: Juniorverkäufer würden länger an die Marke und den ausbildenden Handelsbetrieb gebunden, und das Zertifikat „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ sei jetzt noch aussagefähiger für die Beurteilung einer exzellenten Verkäuferleistung, so Behrens.











