Bonn. Seit 1. Juni 2010 können Wohnmobilfahrer die staatliche Barförderung
für Filter beantragen. Dabei gilt die Förderung rückwirkend – also auch für die Fälle, in denen das Fahrzeug seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet wurde. Das betrifft Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, die erstmals vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden.
weiter