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Garantiezusagen und Versicherungssteuer
Nach aktueller Information des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird die Umsetzungsfrist, nach der bestimmte Garantiezusagen von Kfz-Händlern insbesondere im Gebrauchtwagenhandel künftig der Versicherungssteuer zu unterwerfen sind, bis 31.12.2022 verlängert, so dass jetzt mehr als ein Jahr Zeit bleibt, um die inhaltliche Debatte zwischen dem BMF und dem Kfz-Gewerbe weiterzuführen.
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02.01.2018
Kfz-Intern
Offizielles Mitteilungsblatt des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Sachsen-Anhalt e.V.
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